Energieausweis
Seit dem 1. Mai 2014 muss bei jeder Neuvermietung, jedem Verkauf und jeder Verpachtung ein gültiger Energieausweis vorliegen (EnEV / GEG § 80). Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Bestellen Sie Ihren rechtssicheren Energieausweis direkt online. Ihre Objektdaten werden automatisch vorausgefüllt. Der Ausweis wird digital erstellt und per E-Mail zugestellt.
Basiert auf technischer Analyse des Gebäudes. Nutzerunabhängig, aussagekräftiger. Pflicht bei Gebäuden vor 1977 mit < 5 Einheiten.
- Basiert auf 3 Jahresverbrauchsabrechnungen
- Günstiger (ab 59 €)
- Abhängig vom Nutzerverhalten
- Für Gebäude ab 1978 mit 5+ Einheiten
- Gültigkeit: 10 Jahre
- Technische Analyse des Gebäudes
- Teurer (ab 99 €)
- Nutzerunabhängig & aussagekräftiger
- Pflicht: Baujahr <1978 und <5 Einheiten
- Gültigkeit: 10 Jahre
Ein Bedarfsausweis kann bei Vermietung und Verkauf den Wert Ihrer Immobilie besser darstellen, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist.
| Objekt | Ausweistyp | Gültig bis | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Musterstraße 12 | Verbrauchsausweis | 14.03.2031 | gültig | |
| Lindenweg 5 | Bedarfsausweis | 22.11.2029 | gültig | |
| Hauptstraße 22 | Verbrauchsausweis | 05.01.2025 | abgelaufen |
1 Energieausweis(e) sind abgelaufen. Bei Neuvermietung oder Verkauf ist ein gültiger Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.
- vreed API-Anbindung (Bestellformular einbetten)
- Objektdaten vorausfüllen aus Vermieterwelt-Datenbank
- Auswahl: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
- PDF-Ausweis per E-Mail empfangen & archivieren
- Hinweis: Gesetzliche Pflicht bei jeder Neuvermietung
- Ausweistyp passend bestimmen
- Datenlücken vor Antrag erkennen
- Sanierungshebel priorisieren
- Effizienzklasse prognostizieren
- Förderoptionen passend vorschlagen