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Meine Vermieterwelt / Mietverhältnis beenden / Kaution abrechnen

Kaution abrechnen

Abrechnungsfristen
Mietende

Wohnung wird übergeben. Kaution wird noch nicht fällig.

3 MonateEmpfohlen

Frühestmöglicher Rückzahlungszeitpunkt. Einbehalte für bekannte Schäden möglich.

6 Monate

Spätester Abrechnungszeitpunkt nach BGH-Rechtsprechung. NK-Abrechnung abwarten.

12 Monate

Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis beginnt.

Zulässige Einbehalte
Mietrückstände
Offene Mietzahlungen inkl. Nebenkostenvorauszahlungen
Nebenkostennachzahlung
Erwartete oder bereits feststehende NK-Nachzahlung
Schönheitsreparaturen
Nicht durchgeführte vertraglich vereinbarte Renovierungen
Beschädigungen
Schäden über normalen Verschleiß hinaus
Sonstige Forderungen
Weitere berechtigte Einbehalte (z.B. fehlende Schlüssel)
Häufige Streitfälle
5 Fragen
Abrechnung
Kaution2.400,00 €
+ Zinsen36,00 €
= Gesamt2.436,00 €
− Einbehalte0,00 €
Rückzahlung an Mieter
2.436,00 €
v3.0 Clickdummy-Todos
5/5
  • Abrechnungsfristen erklären (3-6 Monate)
  • Zulässige Einbehalte (NK-Nachzahlung, Schäden)
  • Kautionsabrechnung erstellen (Formular)
  • Musterbrief: Kautionsrückzahlung
  • FAQ: Häufige Streitfälle bei der Kaution
v4.0 Coming Soon
AI
  • Einbehalte rechtlich bewerten
  • Schadensbelege priorisieren
  • Rückzahlungsbetrag simulieren
  • Abrechnungsfrist überwachen
  • Streitfallrisiko einschätzen