Kündigungsfristen
Geben Sie den Mietbeginn und das geplante Zustelldatum der Kündigung ein, um die korrekte Frist und das frühestmögliche Vertragsende zu berechnen.
| Mietdauer | Frist Vermieter | Frist Mieter | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate | § 573c Abs. 1 BGB |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate | 3 Monate | § 573c Abs. 1 BGB |
| Ab 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate | § 573c Abs. 1 BGB |
Wichtig: Der Mieter hat stets nur 3 Monate Kündigungsfrist, unabhängig von der Mietdauer. Die Staffelung gilt nur für die Vermieterkündigung.
Bei einer Mietdauer unter 5 Jahren gilt die 3-monatige Grundfrist. Die Kündigung geht am 15.09. zu und wird zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Ab 5 Jahren Mietdauer verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Die Kündigung geht am 02.01. zu (innerhalb der ersten 3 Werktage) und wird zum 31.07. wirksam.
Ab 8 Jahren gilt die maximale Frist von 9 Monaten. Da der Zugang am 20.02. nach dem 3. Werktag erfolgt, zählt der Februar nicht, und die Frist läuft ab März.
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