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Meine Vermieterwelt / Steuer / AfA & Abschreibungen

AfA & Abschreibungen

Steuer-Wissen

Abschreibung für Abnutzung (AfA)

So setzen Vermieter Gebäudekosten steuerlich ab

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eines der wichtigsten steuerlichen Instrumente für Vermieter. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten geltend zu machen. Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung.

Bis zu 5.040 € Steuerersparnis/Jahr
BFH-bestätigt

Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG)

Die lineare AfA ist die Standardmethode für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 % pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Für Neubauten ab 2023 gilt sogar ein erhöhter Satz von 3 % (33 Jahre Nutzungsdauer).

Gebäude ab 1925
2 % / Jahr
Nutzungsdauer: 50 Jahre
Neubauten ab 2023
3 % / Jahr
Nutzungsdauer: 33 Jahre
Wichtig: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar
Das Grundstück unterliegt keinem Werteverzehr und kann nicht abgeschrieben werden. Die Aufteilung der Anschaffungskosten in Grund- und Gebäudeanteil erfolgt nach der Arbeitshilfe des BMF oder per Kaufvertrag.
Berechnungsbeispiel: Lineare AfA
Kaufpreis Gebäudeanteil300.000 €
AfA-Satz2 %
Jährliche Abschreibung6.000 €
Abschreibungsdauer50 Jahre
Steuerersparnis p.a. (42% Grenzsteuersatz)2.520 €
AfA-Rechner (Schnellberechnung)
Gebäudewert
210.000 €
AfA-Satz
2.00 %
Jährliche AfA
4.200 €
Steuerersparnis (42%)
1.764 €
Vergleich der AfA-Methoden
MerkmalLineare AfAVerkürzte NDSonder-AfA § 7b
AfA-Satz2 %individuell (z.B. 4 %)5 % (4 Jahre) + 3 %
Nutzungsdauer50 Jahrelt. Gutachten33 Jahre (Neubau)
VoraussetzungKeineGutachten nach ImmoWertVBauantrag nach 31.08.2018
GebäudetypAlleAlle (Bestand)Neubau-Mietwohnungen
Max. Kosten/m²Keine GrenzeKeine Grenze5.200 € / m²
Typischer SteuervorteilBasis+ 50-150 %+ Sonderbonus 4 J.

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Häufig gestellte Fragen
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  • Lineare AfA erklären (2% über 50 Jahre)
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