Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nach § 573 BGB muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen. Eine grundlose Kündigung ist nicht zulässig.
Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige.
Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, z.B. ständig unpünktliche Mietzahlung oder unerlaubte Untervermietung.
Sonstiges berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 573 Abs. 1 BGB).
Berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist basierend auf der Mietdauer. Die Frist verlängert sich nach 5 und 8 Jahren Mietdauer.
Rechtssicher formuliertes Muster-Kündigungsschreiben zum sofortigen Download als PDF.
Enthält alle formalen Anforderungen nach § 573 BGB
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Eine formell fehlerhafte Kündigung ist unwirksam.
- Kündigung schriftlich verfassen (kein Fax, keine E-Mail)
- Eigenhändige Unterschrift des Vermieters / aller Vermieter
- Kündigungsgrund im Schreiben angeben
- Alle Mieter namentlich als Empfänger nennen
- Gesetzliche Kündigungsfrist einhalten
- Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB)
- Zustellung nachweisbar (Einschreiben/Bote)
- Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats zugestellt
- Übersichtsartikel: Voraussetzungen & Gründe
- Fristen-Rechner (3/6/9 Monate nach Mietdauer)
- Muster-Kündigungsschreiben (PDF-Download)
- Checkliste: Formvorschriften beachten
- FAQ zu ordentlicher Kündigung
- Kündigungsfrist exakt berechnen
- Formfehler automatisch finden
- Versandweg Risiko bewerten
- Begründung präzise formulieren
- Checkliste dynamisch priorisieren