Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nur wirksam, wenn alle zwingenden Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste.
- Berechtigtes Eigenbedarfsinteresse liegt vorPflicht
- Bedarf besteht für zulässige Person (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)Pflicht
- Kein vorgeschobener oder überhöhter EigenbedarfPflicht
- Schriftform der Kündigung eingehaltenPflicht
- Kündigungsgrund im Schreiben konkret dargelegtPflicht
- Gesetzliche Kündigungsfrist beachtetPflicht
- Hinweis auf Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) enthaltenPflicht
- Alternativwohnung angeboten (sofern vorhanden)Empfohlen
Eigenbedarf kann nur für bestimmte Personen geltend gemacht werden. Der BGH hat den Kreis der Berechtigten in jüngerer Rechtsprechung erweitert.
Eigennutzung als Haupt- oder Zweitwohnung
Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe
Direkte Verwandtschaftslinie (1. Grad)
Anerkannt nach BGH-Rechtsprechung
Auch entferntere Verwandtschaft möglich
Einzelfallentscheidung, BGH hat zugelassen
Für Pflege des Vermieters erforderliche Person
Kein Eigenbedarf möglich
Kein Eigenbedarf möglich
GmbH, AG etc. können keinen Eigenbedarf geltend machen
Auch bei Eigenbedarf gelten die gestaffelten Kündigungsfristen nach § 573c BGB.
Der Mieter kann der Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Typische Härtegründe:
Bei Widerspruch des Mieters findet eine gerichtliche Interessenabwägung statt. Der Eigenbedarf muss das Härtefall-Interesse überwiegen.
Rechtssicheres Muster für die Eigenbedarfskündigung mit allen erforderlichen Angaben.
Inkl. Begründung, Fristberechnung und Widerspruchshinweis
- Voraussetzungen für Eigenbedarf erklären
- Berechtigte Personen (Familie, Angehörige)
- Fristen & Härteklausel
- Aktuelle BGH-Urteile zum Eigenbedarf
- Muster-Kündigungsschreiben Eigenbedarf
- Eigenbedarfslage prüfen
- Begründungslücken erkennen
- Härtefallrisiko einschätzen
- Fristen automatisch berechnen
- Kündigungstext personalisieren