Erbschafts- & Schenkungsteuer
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 7–30 % |
| Kinder & Stiefkinder | I | 400.000 € | 7–30 % |
| Enkelkinder | I | 200.000 € | 7–30 % |
| Eltern & Großeltern (Erbschaft) | I | 100.000 € | 7–30 % |
| Geschwister | II | 20.000 € | 15–43 % |
| Nichten & Neffen | II | 20.000 € | 15–43 % |
| Nicht verwandte Personen | III | 20.000 € | 30–50 % |
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Je nach Immobilientyp kommt eines von drei Verfahren zum Einsatz. Ein Gegengutachten kann sich lohnen, wenn der Finanzamtswert zu hoch erscheint.
Vergleichswertverfahren
Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Basiert auf tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte in der Umgebung.
Bevorzugtes Verfahren, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen. Ergibt oft marktnahe Werte.
Ertragswertverfahren
Für vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser. Basiert auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen.
Standard für Renditeobjekte. Kann bei niedrigen Mieten zu günstigeren Bewertungen führen.
Sachwertverfahren
Wenn kein Vergleichs- oder Ertragswert ermittelt werden kann. Basiert auf Herstellungskosten abzgl. Alterswertminderung.
Für Sonderimmobilien, selbstgenutzte oder untypische Objekte. Oft höhere Werte als Ertragswertverfahren.
Wichtig: Der persönliche Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Alle Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet. Eine vorausschauende Planung kann enorme Steuerersparnisse bringen.
Ergebnis: Durch geschickte Nutzung der 10-Jahres-Regel konnten insgesamt 800.000 € steuerfrei an ein Kind übertragen werden, statt nur 400.000 €.
- Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
- Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer
- 10-Jahres-Regel bei Schenkungen
- Steuerbegünstigung für vermietete Immobilien
- Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten
- Freibetrag passend berechnen
- Übertragungsmodell vergleichen
- Schenkungszeitpunkt optimieren
- Steuerlast grob prognostizieren
- Gestaltungsspielraum aufzeigen