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Meine Vermieterwelt / Steuer / Erbschaftssteuer

Erbschafts- & Schenkungsteuer

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
§ 16 ErbStG
VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetragSteuersatz
Ehegatte / eingetragener LebenspartnerI500.0007–30 %
Kinder & StiefkinderI400.0007–30 %
EnkelkinderI200.0007–30 %
Eltern & Großeltern (Erbschaft)I100.0007–30 %
GeschwisterII20.00015–43 %
Nichten & NeffenII20.00015–43 %
Nicht verwandte PersonenIII20.00030–50 %
Immobilienbewertung für Erbschaftssteuer

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Je nach Immobilientyp kommt eines von drei Verfahren zum Einsatz. Ein Gegengutachten kann sich lohnen, wenn der Finanzamtswert zu hoch erscheint.

Vergleichswertverfahren

Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Basiert auf tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte in der Umgebung.

Anwendung

Bevorzugtes Verfahren, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen. Ergibt oft marktnahe Werte.

Ertragswertverfahren

Für vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser. Basiert auf den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen.

Anwendung

Standard für Renditeobjekte. Kann bei niedrigen Mieten zu günstigeren Bewertungen führen.

Sachwertverfahren

Wenn kein Vergleichs- oder Ertragswert ermittelt werden kann. Basiert auf Herstellungskosten abzgl. Alterswertminderung.

Anwendung

Für Sonderimmobilien, selbstgenutzte oder untypische Objekte. Oft höhere Werte als Ertragswertverfahren.

10-Jahres-Regel bei Schenkungen
Wichtige Frist

Wichtig: Der persönliche Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Alle Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet. Eine vorausschauende Planung kann enorme Steuerersparnisse bringen.

Beispiel: Übertragung an ein Kind (Freibetrag: 400.000 €)
Jahr 0Schenkung 1400.000
Verbrauchter Freibetrag: 400.000
Verfügbar: 0
Jahr 3Schenkung 2100.000
Verbrauchter Freibetrag: 500.000
Verfügbar: 0
Jahr 10Freibetrag erneuert
Verbrauchter Freibetrag: 100.000
Verfügbar: 300.000
Jahr 13Schenkung 3300.000
Verbrauchter Freibetrag: 400.000
Verfügbar: 0
Jahr 20Freibetrag erneuert
Verbrauchter Freibetrag: 0
Verfügbar: 400.000

Ergebnis: Durch geschickte Nutzung der 10-Jahres-Regel konnten insgesamt 800.000 € steuerfrei an ein Kind übertragen werden, statt nur 400.000 €.

Steuerbegünstigungen für Immobilien
Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten
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  • Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
  • Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer
  • 10-Jahres-Regel bei Schenkungen
  • Steuerbegünstigung für vermietete Immobilien
  • Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten
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AI
  • Freibetrag passend berechnen
  • Übertragungsmodell vergleichen
  • Schenkungszeitpunkt optimieren
  • Steuerlast grob prognostizieren
  • Gestaltungsspielraum aufzeigen