Grundsteuer
Bebaute und unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer B (baulich) wird auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Sie betrifft die meisten Vermieter.
- Betrifft Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Auch unbebaute Grundstücke im Bauland
- Berechnung: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
- Typische Hebesätze: 300–900 % (je nach Gemeinde)
- Kann auf Mieter umgelegt werden (§ 2 BetrKV)
Mehrfamilienhaus in Butzbach. Grundsteuerwert (neu): 180.000 €. Steuermesszahl: 0,031 %. Hebesatz: 500 %. Grundsteuer: 180.000 × 0,00031 × 5,0 = 279 €/Jahr.
Die Grundsteuerreform wurde 2019 beschlossen. Seit 2022 wurden neue Grundsteuerwerte ermittelt. Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen Werte. Ziel: gerechtere, verfassungskonforme Besteuerung.
Wann ist die Umlage erlaubt?
- Im Mietvertrag muss die Umlage vereinbart sein
- Verweis auf § 2 BetrKV oder Auflistung der Betriebskostenarten
- Bei Indexmiete: Grundsteuer bereits in der Miete enthalten
- Bei Staffelmiete: Umlage nur bei separater Vereinbarung
So verteilen Sie die Grundsteuer
Bundesmodell (kann je Bundesland variieren)
Geben Sie Grundsteuerwert und Hebesatz ein, um Ihre Grundsteuer zu berechnen.
Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.
- Grundsteuer A, B, C erklärt
- Grundsteuerreform 2022: Was sich geändert hat
- Umlage auf Mieter: Wann & wie?
- Grundsteuer-Rechner (Hebesatz × Messbetrag)
- Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
- Messbetrag plausibel prüfen
- Bescheidfehler automatisch erkennen
- Einspruchschance einschätzen
- Umlage auf Mieter prüfen
- Mehrbelastung früh prognostizieren