Außerordentliche Kündigung
Die fristlose Kündigung ist das schärfste Mittel im Mietrecht. Formfehler oder eine fehlende Abmahnung können zur Unwirksamkeit führen. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Nach § 543 BGB kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Vermieter die Fortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann.
Mieter ist mit zwei Monatsmieten oder einem erheblichen Teilbetrag im Rückstand (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Wiederholte massive Lärmbelästigung, Bedrohung oder Beleidigung von Nachbarn oder Vermieter.
Der Mieter überlässt die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft an Dritte.
Verwahrlosung der Wohnung, bauliche Veränderungen ohne Genehmigung oder Brandgefahr.
Strafbare Handlungen des Mieters gegenüber dem Vermieter oder anderen Mietern im Haus.
In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Nur bei Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ist eine Abmahnung entbehrlich.
Alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Zeugen genau festhalten.
Konkretes Fehlverhalten benennen und zur Unterlassung auffordern.
Dem Mieter eine angemessene Frist zur Verhaltensänderung einräumen.
Per Einschreiben/Rückschein oder Bote mit Zustellungsnachweis.
Bei erneutem Verstoß: Fristlose Kündigung aussprechen.
Ausnahme: Bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten kann direkt fristlos gekündigt werden — ohne vorherige Abmahnung (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Vorlage für die fristlose Kündigung mit allen rechtlich erforderlichen Bestandteilen.
Inklusive hilfsweiser ordentlicher Kündigung
Eine anwaltliche Beratung wird in folgenden Situationen dringend empfohlen:
Vermieterwelt vermittelt spezialisierte Mietrechtsanwälte in Ihrer Region.
- Übersicht: Gründe für fristlose Kündigung
- Abmahnung als Voraussetzung erklären
- Muster-Kündigungsschreiben (fristlos)
- Fallbeispiele & aktuelle Urteile
- Hinweis: Wann Anwalt einschalten
- Kündigungsgrund klassifizieren
- Abmahnungspflicht einschätzen
- Beweisstärke bewerten
- Fristlos-Chance prognostizieren
- Schreibentext rechtssicher bauen